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Förderbereich 4: Förderung von Aus- und Weiterbildung von ehrenamtlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen

Gefördert werden Maßnahmen zur Fort- und Weiterbildung, die vom BJR nicht ausreichend gefördert werden.
Der Kreis der Teilnehmenden beschränkt sich auf in der Regel ehrenamtliche Jugendleiterinnen und Jugendleiter
oder künftige ehrenamtliche Jugendleiterinnen und Jugendleiter (z.B. Leiter/-innen von Jugendgruppen).

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